RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH


Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München
ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die
Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten
bestmöglichst zu vertreten.

RECHTSANWÄLTE RUPPRECHT & RÖSCH

Unsere Kanzlei mit Standorten in Rosenheim und München ist ein modernes Dienstleistungsunternehmen, um die Interessen gewerblicher sowie privater Mandanten bestmöglichst zu vertreten.

Wettbewerbsrecht

Schon die eigene Firmen-Website kann zahlreiche wettbewerbsrechtliche Fragenstellungen aufwerfen. Hier beraten und begleiten wir Sie im Urheber-, Namens-, Telemedien- und Markenrecht.
Ob Abwehren ungerechtfertigter Abmahnungen oder Betreuen von Rechtsgeschäften im Internet – Stichwort E-Commerce: Als erfahrene Anwälte sorgen wir im Wettbewerbs- und Internetrecht dafür, dass Ihr gutes Recht gewahrt bleibt.

Unter Anderem sind wir hier auch für Sie da, wenn es um die Verwendung rechtswidrig erworbener Domain-Namen (Domain Grabbing) geht, zum Beispiel durch Konkurrenten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie als Firmeninhaber oder Vorgesetzter bei Mitarbeitern rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit dem Internet feststellen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Rosenheim

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rosenheim.

Ob als Verursacher oder als Betroffener: Nehmen Sie am Besten umgehend Kontakt mit uns auf!
Gerade als Opfer eines Verkehrsunfalls sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen, damit wir Ihre berechtigen Ansprüche bestmöglich und vollumfänglich durchsetzen können. Sind Sie Verursacher eines Unfalls, nehmen Sie ebenfalls schnellstmöglich Kontakt mit uns auf, um unnötige Härten und Konsequenzen zu vermeiden.


Besonders schnell können wir für Sie tätig werden, wenn Sie den nachfolgenden Fragenkatalog schriftlich beantwortet zum Besprechungstermin mitbringen. Erforderliche Unterlagen bitten wir Sie zu kopieren und dem Fragenkatalog beizulegen. Bitte geben Sie auf Ihrem Antwortblatt immer auch die zugehörigen Gliederungsziffern des Fragebogens an. Per Mail schicken Sie Ihre Antworten bitte an info(at)rupprecht-roesch.de.

Fragenkatalog im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall:

  1. Welche eigene Vollkaskoversicherung mit welcher Versicherungsnummer und welcher Selbstbeteiligung haben Sie?

  2. Welche eigene Haftpflichtversicherung mit welcher Versicherungsnummer existiert?

  3. Welche Haftpflichtversicherung des Unfallgegners mit welcher Versicherungsnummer besteht?

  4. Welche Rechtsschutzversicherung mit welcher Versicherungsnummer existiert? Besteht überhaupt Verkehrsrechtsschutz? Wenn ja: Wann wurde die Rechtsschutzversicherung durch Sie abgeschlossen? Wie hoch ist Ihre Selbstbeteiligung?

  5. Wurde eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung durch Sie gefertigt?

  6. Haben Sie eine Kopie des Leasingvertrags gefertigt? Liegt eine Einverständniserklärung des Leasinggebers vor, dass der Schaden von Ihnen in Eigenregie abgewickelt werden darf?

  7. Sind ärztliche Atteste über Verletzungen vorhanden (bei Schmerzen auf jeden Fall zum Arzt gehen!)? Wie lange wird der Heilungsprozess voraussichtlich dauern? Sind nicht ausheilbare Spätfolgen zu erwarten?

  8. Haben Sie die vollständige Adresse der behandelnden Ärzte und des Krankenhauses?

  9. Ist der Unfall polizeilich aufgenommen und unter welchem Aktenzeichen?

  10. Ist gegen Sie eine Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden? Läuft ein Ermittlungsverfahren, sind Sie wegen einer Verkehrsstraftat vorbestraft?

  11. Sind Schadensgutachten, Reparaturkostenvoranschläge oder Reparaturrechnungen vorhanden?

  12. Wurden dem Reparaturbetrieb oder dem Gutachter bereits Ihre eigenen Schadensersatzansprüche abgetreten? Existieren ein Schadensgutachten und die Rechnung des Schadensgutachters?

  13. Haben Sie Datum, Zeitpunkt, Ort des Unfalls?

  14. Welche Witterungsverhältnisse und Lichtverhältnisse waren beim Unfall vorhanden?

  15. Wurden Lichtbilder über die Unfallstelle gefertigt?

  16. Welchen Beruf üben die Geschädigten aus?

  17. Haben Sie ABS im Auto? Waren Sie angegurtet? War das Licht eingeschaltet?

  18. Ist Ihr Pkw im Betriebsvermögen? Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?

  19. Haben Sie zum Unfallzeitpunkt Medikamente genommen?

  20. Haben Sie die vollständige Adresse der Unfallzeugen?

  21. Handelt es sich um einen Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte?

  22. Haben Sie die vollständige Adresse des Fahrers und der Mitfahrer?

  23. Zu den am Unfall beteiligten Fahrzeugen benötigen wir folgende Angaben:
    - Typenklasse, Hubraum, Leistung
    - Wagenfarbe
    - Amtliches Kennzeichen
    - Kilometerstand am Unfalltag

  24. Haben Sie Rechnungen von Gegenständen, die beim Unfall beschädigt wurden? Falls nicht: Wann wurden die Gegenstände erworben und wie hoch war der damalige Kaufpreis?

  25. Haben Sie den Kaufvertrag Ihres beschädigten Fahrzeugs?

  26. Wollen Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug reparieren lassen?

  27. Verfügen Sie über ein Ersatzfahrzeug (Zweitfahrzeug), das während der Reparaturdauer genutzt werden kann?

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Rösch

Rechtsanwalt Strafrecht Rosenheim

Anwalt, Strafverteidiger bei Straftaten und laufenden Ermittlungsverfahren

Inhaltsverzeichnis:

Das Strafrecht, ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei in Rosenheim und München, zählt zu den besonders verantwortungsvollen Rechtsgebieten – gerichtliche Entscheidungen können hier massive Konsequenzen für das weitere Leben haben.

Ob Steuervergehenstrafbare Handlung als GmbH-Geschäftsführer oder Körperverletzung: Nehmen Sie angesichts einer Straftat oder einer entsprechenden Verdächtigung möglichst rasch Kontakt mit uns auf. Als erfahrene Strafrechts-Experten in der Region Rosenheim / München können wir schon in einem frühen Stadium auf den weiteren Verlauf eines möglichen Ermittlungsverfahrens einwirken. Das vermeidet unnötige Härten und negative Konsequenzen.

Rechtsberatung, Verteidigung im Bereich Strafrecht

Sie haben ein Problem mit den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Hauptzollamt, Staatsanwaltschaft) und können deshalb nachts nicht richtig schlafen? Ihnen wurde das Unternehmen (evtl. wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB), das Haus oder die Wohnung (evtl. wegen dem Vorwurf des Verstoßes gegen BtMG) durchsucht?

Ein sehr schneller Termin mit Ihnen ist für uns selbstverständlich, weil wir wissen, dass es Ihnen „unter den Nägeln brennt“.

Auch im Strafrecht gilt immer erst einmal die Unschuldsvermutung, solange der oder die Beschuldigte oder Angeklagte nicht rechtskräftig verurteilt ist. Trotz dieser Unschuldsvermutung werden strafrechtlich verfolgte Personen oft schon im Voraus als Täter stigmatisiert. Leider bedienen sich die Strafverfolgungsbehörden manchmal fragwürdiger Mittel, um die die Schuld eines strafrechtlich Verfolgten nachzuweisen.

Sehr wichtig ist oft das persönliche Gespräch mit dem Staatsanwalt noch im laufenden Ermittlungsverfahren.

Ermittlungsverfahren - das müssen Sie wissen

Gerade im Ermittlungsverfahren gibt es zahlreiche Möglichkeiten für den Strafverteidiger. Im Verteidigerschriftsatz können in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Argumente vorgetragen werden, die die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts nach sich ziehen. Hier sind wir als erfahrene Rechtsanwälte im Strafrecht in der Umgebung von Rosenheim und München bestens positioniert und vertreten Sie mit professioneller Rechtsberatung in Ihrem Rechtsstreit.

Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren lässt sich erfahrungsgemäß die Anregung zur Einstellung gegen Auflagen besser erreichen als erst nach Anklageerhebung. Nicht die pressewirksame und egozentrische Zurschaustellung der vermeintlichen Fähigkeiten eines Verteidigers sondern im Gegenteil die diskrete Vermeidung einer belastenden, möglicherweise die Existenz vernichtenden Gerichtsverhandlung hat für Sie die oberste Priorität.

Rechtsanwalt Christian Rösch - Ihr Strafverteidiger im Strafrecht

Die Aufgabe eines guten Verteidigers liegt auch darin, rechtswidrige Hausdurchsuchungen, fragwürdige Sicherstellungen von Beweismitteln oder sonstige Verfahrensfehler anzuprangern und gegebenenfalls mit gesonderten Rechtsmitteln zu bekämpfen. Dies steht dem strafrechtlich Beschuldigten zu und ist ausdrücklich von unserem Grundgesetz durch das darin verankerte Rechtstaatsprinzips erwünscht.

Erlaubnis zur Akteneinsicht

Ein Strafverteidiger ist genauso wie der Staatsanwalt oder der Richter Organ der Rechtspflege und darf daher aufgrund des Rechtsstaatsprinzips für den Mandanten Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte auf Antrag erhalten. Als Strafverteidiger ist es sehr wichtig, exakt dieselben Informationen zu erhalten wie die Strafverfolgungsbehörden.

Nach erfolgte Akteneinsicht und Feststellung der tatsächlichen Gegebenheiten durch Rechtsanwalt Christian Rösch entwickeln wir in enger Abstimmung mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die optimale Chancen auf ein bestmögliches Ergebnis bietet. Wird zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrechtabgewogen, sind wir mit den jeweiligen Konsequenzen und Unterschieden bestens vertraut und können uns für eine für Sie vorteilhafte Entscheidung engagieren. Als Ihr Vertreter, als Nebenkläger oder Privatkläger setzen wir uns mit gebotenem Nachdruck dafür ein, dass Ihr Schaden angemessen ausgeglichen wird.

Kontaktieren Sie uns

Lassen Sie sich von einem erfahrenen, unerschrockenen und erfolgreichen Strafverteidiger aus der Region Rosenheim beraten und begleiten. Rechtsanwalt Rösch, Anwalt im Strafrecht ist seit vielen Jahren erfahrener Verteidiger in Rosenheim und bundesweit, der entweder moderierend und moderat die „Kuh vom Eis“ bringt oder Sie erforderlichenfalls leidenschaftlich und kämpferisch verteidigt.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Rösch, Rechtsanwalt für Strafrecht in und um Rosenheim

Rechtsanwalt Baurecht Rosenheim

Anwalt für öffentliches und privates Baurecht

Inhaltsverzeichnis:

Rechtsanwalt Baurecht - Rechtsberatung für Bauunternehmen

Im Baurecht begleiten wir, die Rechtsanwälte Rupprecht & Rösch, regelmäßig namhafte Bauunternehmen, Bauhandwerkern und Bauträger in RosenheimMünchen und aus ganz Deutschland. Darüber hinaus betreuen wir Großprojekte und Stadien. Als eine der wenigen Kanzleien verfügen wir außerdem über umfangreiche und internationale rechtliche Expertise im Bereich Membrantechnik (ETFE-Folienkissen und Membranen).

Die Regelungen der VOB, die HOAI, die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV), das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) und das Werkvertragsrecht des BGB sind unser Betätigungsfeld. Als Rechtsanwälte für Baurecht betreuen wir seit über einem Jahrzehnt Großbauprojekte. Hierzu gehören insbesondere der Bau von Sportarenen und Stadien, die in Membrantechnik (ETFE-Folien) ausgeführt werden.

Durch geschicktes Nachtragsmanagement (claim management), das seine Grundlage in den §§ 2 Abs. 5, 2 Abs. 6 und 2 Abs. 7 VOB/B hat, können sich die Erträge der beratenen Bauunternehmen deutlich verbessern.

Verzögerungen in der Bauausführung führen beim Auftragnehmer reflexartig zu Behinderungsanzeigen, in denen eine Verlängerung der Bauzeit und Mehrvergütung gefordert wird. Der Auftraggeber wiederum meint, eine Vertragsstrafe sei verwirkt. Häufig fehlt es hier bereits an einem verbindlich vereinbarten Vertragstermin.

Während der Bauausführung ist das Bauunternehmen als Auftragnehmer häufig gut beraten, Sicherheitsleistungen gem. § 648a BGB zu verlangen, um seine Werklohnansprüche bei einer Insolvenz abzusichern.

Anwalt Baurecht - Betreuung Privater und öffentlicher Auftraggeber

Neben renommierten Bauunternehmen in den Regionen um Rosenheim und München beraten und betreuen wir als Anwälte für Baurecht Bauträger, Architekten sowie gewerbliche, öffentliche und private Bauherren. Durch unsere baurechtliche Begleitung bei der Erstellung von Sportarenen und Stadien sind wir hier mit komplexeren juristischen Herausforderungen vertraut.

Der private oder gewerbliche Bauherr als Auftraggeber steht im Spannungsfeld widerstreitender Interessen. Aggressives Nachtragsmanagement der Bauunternehmen ist häufig von der Motivation geleitet, nicht berechtigte Werklohnansprüche durchsetzen zu wollen. Die Bauunternehmen haben entweder nicht sorgfältig kalkuliert oder Ausschreibungsunterlagen (Leistungsverzeichnisse und Pläne) nicht sorgfältig bearbeitet bzw. kostenträchtige Details übersehen oder falsch eingeschätzt.

Der Tipp von Ihrem Rechtsanwalt für Baurecht in Rosenheim

Der Bauherr sollte durch das Verlangen von Vorauszahlungs-, Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften seine eventuellen Ansprüche gegen das Insolvenzrisiko des Bauunternehmens absichern.

Bei mangelhaften Teilgewerken ist der Auftraggeber gut beraten, ein selbständiges gerichtliches Beweissicherungsverfahren einzuleiten, wenn die Gefahr besteht, dass bei Fortschreiten des Bauvorhabens die Beweisführung zur mangelhaften Bauausführung unmöglich gemacht wird.

Mangelhafte Bauausführung gibt dem Auftraggeber zudem das Recht, einen erheblichen Teil des Werklohn nicht zu bezahlen. Die Höhe des Zurückbehaltungsrecht beziffert sich immerhin auf ein Vielfaches der voraussichtlich anfallenden Mangelbeseitigungskosten.

Für den Auftraggeber ist die sorgfältige Beschreibung der geschuldeten Bauleistung wesentlich.

Nachträge für die Bauunternehmen sind in der Regel nur dann möglich, wenn vom geschuldeten Bau-Soll (also von dem, was Inhalt der vertraglich geschuldeten Leistungspflicht ist) auf Veranlassung des Auftraggebers abgewichen wird. Eine sorgfältige funktionale oder globale Leistungsbeschreibung kann verhindern, dass der Bauunternehmer Nachträge geltend machen kann. Diese Möglichkeit des „vorsorglichen vertraglichen Kostenmanagements“ wird häufig verspielt.


Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht

Ihr Anwalt für Baurecht in den Regionen Rosenheim, München und deutschlandweit.

Rechtsanwalt Erbrecht Rosenheim

Inhaltsverzeichnis:

Die Rechtsanwaltskanzlei Rupprecht & Rösch ist Ihre Kanzlei für Erbrecht in Rosenheim. Hier berät Sie Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht für Erbrecht in Rosenheim und München. Der Bereich Erbrecht ist einer der Hauptschwerpunkte unserer Anwaltskanzlei in Rosenheim. Hier beraten und begleiten wir Sie in sämtlichen Angelegenheiten - ob Testamentserrichtung, Erbauseinandersetzung, Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen oder auch Errichten einer Stiftung. Wir sind spezialisiert auf die Bereiche: Testament, Erbe, Vermächtnis, Pflichtteil, Vorsorge und Vermögen.

Kompetente Beratung im Erbrecht

Schon beim Erstellen eines Testaments lohnt sich die Begleitung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt - viele Fehler entstehen allein aufgrund übernommener, ungenügender Standardformulierungen. Als Ihr Rechtsanwalt in Rosenheim besitzt Herr Rupprecht ein besonderes Fachwissen im Zusammenhang mit Testamentsvollstreckungen, der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften, dem Geltend machen von Pflichtteilsansprüchen sowie der Abwicklung komplizierter Nachlässe. Wir versuchen grundsätzlich, die ineffiziente und nervenaufreibende gerichtliche Auseinandersetzung in erbrechtlichen Streitigkeiten zu vermeiden und eine aussergerichtliche einvernehmliche Lösung zwischen allen Beteiligten zu erreichen. Der aussergerichtliche Vergleich in Erbstreitigkeiten erfordert eine emphatische Verhandlungsführung und die Bereitschaft, sich auch auf die emotionalen Befindlichkeiten der Beteiligten einzulassen. Denn in alten familiär weit zurückliegenden Kränkungen und Zurücksetzungen liegt so gut wie immer die Streitursache, die die Betroffenen jedoch nicht wahrnehmen bzw. nachvollziehen können. Unter Anderem verfügt Dr. Marcus Rupprecht hier über eine umfangreiche Zusatzausbildung als Testamentsvollstrecker durch die Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung.

Die Testamentsvollstreckung wird leider als Gestaltungsmöglichkeit bei der Testamentserrichtung viel zu wenig beachtet. Unsere besondere Qualifikation ist durch die Fortbildung der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung (AGT) nachgewiesen (www.agt-ev.de).

Erbrecht und Erbe - erbrechtliche Begleitung in Rosenheim

Als Rechtsanwalt in Rosenheim mit der Spezialisierung auf Erbrecht und Jahrzehnte langer Berufserfahrung kann ich prägnant zusammenfassen: Ein Anwalt ist gut, ein spezialisierter Rechtsanwalt ist besser. Gerade die Regelung des Nachlasses ist eine heikle Angelegenheit. Hier geht es um die Absicherung der Familie, des Partners und der Kinder ebenso um die Weitergabe materieller und immaterieller Werte. Hier sollten Sie einem ausgewiesenen Spezialisten vertrauen, dessen Erfahrung, Fokus und Kompetenz im Erbrecht liegt.

Von besonderem Wert ist unsere erbrechtliche Begleitung im Zusammenhang mit der Übertragung von Unternehmensanteilen. Gerade bei inhabergeführten Firmen kann unser Einsatz im Vorfeld wesentliche Grundlagen schaffen, damit ein geordneter Betrieb im Erbfall weiterhin gesichert ist - sowohl durch klare erbrechtliche als auch organisatorische Regelungen.

Des Weiteren sind wir Ihre Ansprechpartner auf den Gebieten:

Testament, Streitigkeiten unter Erben, Testamentsvollstreckungen, Pflichtteilsansprüche und Vermächtnisse, Patienten- und Vorsorgevollmachten sowie die Übertragung von Immobilien auf die Kinder, Erbfolge, Nachlass, Erbvertrag, Vorsorgevollmacht, Schenkung und Schenkungssteuer.

Rechtsanwalt für Erbrecht in Österreich

Durch unsere Nähe zu Österreich, verbunden mit einer ehemaligen Mitgliedschaft von Dr. Marcus Rupprecht bei der Rechtsanwaltskammer Tirol, besitzen wir darüber hinaus umfangreiche Expertise im Zusammenhang mit dem österreichischen Erbrecht.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt in Rosenheim - Dr. Marcus Rupprecht

Rechtsanwalt Dr. jur. Dipl. Jur. Marcus Rupprecht

Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht

Rechtsanwalt für Erbrecht, Baurecht, Wettbewerbsrecht und Familienrecht


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