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Rechtsanwalt Kapitalanlagerecht Rosenheim

Ob fehlerhafte Anlageberatung oder fahrlässige Mängel bei der Vermögensverwaltung: Als erfahrene Anwälte für Kapitalanlagerecht in Rosenheim, München betreuen wir Sie in sämtlichen Angelegenheiten des Kapitalanlagerechts.

Von der mangelnden Risikoaufklärung über fehlerhaftes Prospektmaterial bis zu gravierenden Verstößen gegen kaufmännische Pflichten bei der Kapitalanlage: Wer in Vermögensanlagen investiert, kann so manchen Schaden erleiden – von verminderter Rendite bis zu erheblichen Verlusten.

Beratung und Vertretung im Kapitalanlagerecht

In der jüngeren Vergangenheit hat der Bundesgerichtshof zu den obengenannten Problemen mehrere Grundsatzentscheidungen getroffen. Sie machen es leichter, Schadensersatzansprüche gegen Kapitalmarktteilnehmer wie Banken, Investment- oder Fondsgesellschaften durchzusetzen. Auf dieser Basis setzen wir uns engagiert für Sie ein, wenn ein konkreter Schaden entstanden ist.

Darüber hinaus haben Sie auch ohne jeglichen Schaden das Recht auf Rückabwicklung, wenn Sie bei der Wahl der Anlageform ungenügend beraten wurden, etwa in Form einer mangelhaften Aufklärung über ein Totalverlustrisiko. Auch hier sind wir gerne für Sie da.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Rösch - Anwalt für Kapitalanlagerecht

Wettbewerbsrecht

Schon die eigene Firmen-Website kann zahlreiche wettbewerbsrechtliche Fragenstellungen aufwerfen. Hier beraten und begleiten wir Sie im Urheber-, Namens-, Telemedien- und Markenrecht.
Ob Abwehren ungerechtfertigter Abmahnungen oder Betreuen von Rechtsgeschäften im Internet – Stichwort E-Commerce: Als erfahrene Anwälte sorgen wir im Wettbewerbs- und Internetrecht dafür, dass Ihr gutes Recht gewahrt bleibt.

Unter Anderem sind wir hier auch für Sie da, wenn es um die Verwendung rechtswidrig erworbener Domain-Namen (Domain Grabbing) geht, zum Beispiel durch Konkurrenten. Sprechen Sie uns an, wenn Sie als Firmeninhaber oder Vorgesetzter bei Mitarbeitern rechtswidriges Verhalten im Zusammenhang mit dem Internet feststellen.

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Dr. Marcus Rupprecht

Rechtsanwalt Strafrecht Rosenheim

Anwalt, Strafverteidigung sowohl in laufenden Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren, Anklageschriftsätze und Strafbefehle 

Inhaltsverzeichnis:

  • Anwalt für Strafrecht
  • Rechtsberatung
  • Ermittlungsverfahren
  • Strafverteidigung

Das Strafrecht, ein weiterer Schwerpunkt unserer Kanzlei in Rosenheim und München, zählt zu den besonders verantwortungsvollen Rechtsgebieten – gerichtliche Entscheidungen können hier massive Konsequenzen für das weitere Leben haben.

Ob Steuervergehen, strafbare Handlung als GmbH-Geschäftsführer oder Körperverletzung: Nehmen Sie angesichts einer Straftat oder einer entsprechenden Verdächtigung möglichst rasch Kontakt mit uns auf. Als erfahrene Strafrechts-Experten in der Region Rosenheim / München können wir schon in einem frühen Stadium auf den weiteren Verlauf eines möglichen Ermittlungsverfahrens einwirken. Das vermeidet unnötige Härten und negative Konsequenzen.

Rechtsberatung, Verteidigung im Strafrecht

Sie haben ein Problem mit den Strafverfolgungsbehörden (Polizei, Hauptzollamt, Staatsanwaltschaft) und können deshalb nachts nicht richtig schlafen? Ihnen wurde das Unternehmen (evtl. wegen des Vorwurfs des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gemäß § 266a StGB), das Haus oder die Wohnung (evtl. wegen dem Vorwurf des Verstoßes gegen BtMG) durchsucht?

Ein sehr schneller Termin mit Ihnen ist für uns selbstverständlich, weil wir wissen, dass es Ihnen „unter den Nägeln brennt“.

Auch im Strafrecht gilt immer erst einmal die Unschuldsvermutung, solange der oder die Beschuldigte oder Angeklagte nicht rechtskräftig verurteilt ist. Trotz dieser Unschuldsvermutung werden strafrechtlich verfolgte Personen oft schon im Voraus als Täter stigmatisiert. Leider bedienen sich die Strafverfolgungsbehörden manchmal fragwürdiger Mittel, um die die Schuld eines strafrechtlich Verfolgten nachzuweisen.

Sehr wichtig ist oft das persönliche Gespräch mit dem Staatsanwalt noch im laufenden Ermittlungsverfahren.

Ermittlungsverfahren - das müssen Sie wissen

Gerade im Ermittlungsverfahren gibt es zahlreiche Möglichkeiten für den Strafverteidiger. Im Verteidigerschriftsatz können in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht Argumente vorgetragen werden, die die Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachts nach sich ziehen. Hier sind wir als erfahrene Rechtsanwälte im Strafrecht in der Umgebung von Rosenheim und München bestens positioniert und vertreten Sie mit professioneller Rechtsberatung in Ihrem Rechtsstreit.

Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren lässt sich erfahrungsgemäß die Anregung zur Einstellung gegen Auflagen besser erreichen als erst nach Anklageerhebung. Nicht die pressewirksame und egozentrische Zurschaustellung der vermeintlichen Fähigkeiten eines Verteidigers sondern im Gegenteil die diskrete Vermeidung einer belastenden, möglicherweise die Existenz vernichtenden Gerichtsverhandlung hat für Sie die oberste Priorität.

Rechtsanwalt Christian Rösch - Ihr Strafverteidiger 

Die Aufgabe eines guten Verteidigers liegt auch darin, rechtswidrige Hausdurchsuchungen, fragwürdige Sicherstellungen von Beweismitteln oder sonstige Verfahrensfehler anzuprangern und gegebenenfalls mit gesonderten Rechtsmitteln zu bekämpfen. Dies steht dem strafrechtlich Beschuldigten zu und ist ausdrücklich von unserem Grundgesetz durch das darin verankerte Rechtstaatsprinzips erwünscht.

Erlaubnis zur Akteneinsicht

Ein Strafverteidiger ist genauso wie der Staatsanwalt oder der Richter Organ der Rechtspflege und darf daher aufgrund des Rechtsstaatsprinzips für den Mandanten Akteneinsicht in die staatsanwaltliche Ermittlungsakte auf Antrag erhalten. Als Strafverteidiger ist es sehr wichtig, exakt dieselben Informationen zu erhalten wie die Strafverfolgungsbehörden.

Nach erfolgte Akteneinsicht und Feststellung der tatsächlichen Gegebenheiten durch Rechtsanwalt Christian Rösch entwickeln wir in enger Abstimmung mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die optimale Chancen auf ein bestmögliches Ergebnis bietet. Wird zwischen Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrechtabgewogen, sind wir mit den jeweiligen Konsequenzen und Unterschieden bestens vertraut und können uns für eine für Sie vorteilhafte Entscheidung engagieren. Als Ihr Vertreter, als Nebenkläger oder Privatkläger setzen wir uns mit gebotenem Nachdruck dafür ein, dass Ihr Schaden angemessen ausgeglichen wird.

Kontaktieren Sie uns

Lassen Sie sich von einem erfahrenen, unerschrockenen und erfolgreichen Strafverteidiger aus der Region Rosenheim beraten und begleiten. Rechtsanwalt Rösch, Anwalt im Strafrecht ist seit vielen Jahren erfahrener Verteidiger in Rosenheim und bundesweit, der entweder moderierend und moderat die „Kuh vom Eis“ bringt oder Sie erforderlichenfalls leidenschaftlich und kämpferisch verteidigt.

Rechtsanwalt Verkehrsrecht Rosenheim

Sie sind in einen Verkehrsunfall verwickelt? Dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht in Rosenheim.

Ob als Verursacher oder als Betroffener: Nehmen Sie am Besten umgehend Kontakt mit uns auf!
Gerade als Opfer eines Verkehrsunfalls sollten Sie sich sofort mit uns in Verbindung setzen, damit wir Ihre berechtigen Ansprüche bestmöglich und vollumfänglich durchsetzen können. Sind Sie Verursacher eines Unfalls, nehmen Sie ebenfalls schnellstmöglich Kontakt mit uns auf, um unnötige Härten und Konsequenzen zu vermeiden.


Besonders schnell können wir für Sie tätig werden, wenn Sie den nachfolgenden Fragenkatalog schriftlich beantwortet zum Besprechungstermin mitbringen. Erforderliche Unterlagen bitten wir Sie zu kopieren und dem Fragenkatalog beizulegen. Bitte geben Sie auf Ihrem Antwortblatt immer auch die zugehörigen Gliederungsziffern des Fragebogens an. Per Mail schicken Sie Ihre Antworten bitte an info(at)rupprecht-roesch.de.

Fragenkatalog im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall:

  1. Welche eigene Vollkaskoversicherung mit welcher Versicherungsnummer und welcher Selbstbeteiligung haben Sie?

  2. Welche eigene Haftpflichtversicherung mit welcher Versicherungsnummer existiert?

  3. Welche Haftpflichtversicherung des Unfallgegners mit welcher Versicherungsnummer besteht?

  4. Welche Rechtsschutzversicherung mit welcher Versicherungsnummer existiert? Besteht überhaupt Verkehrsrechtsschutz? Wenn ja: Wann wurde die Rechtsschutzversicherung durch Sie abgeschlossen? Wie hoch ist Ihre Selbstbeteiligung?

  5. Wurde eine Kopie Ihres Fahrzeugscheins/Zulassungsbescheinigung durch Sie gefertigt?

  6. Haben Sie eine Kopie des Leasingvertrags gefertigt? Liegt eine Einverständniserklärung des Leasinggebers vor, dass der Schaden von Ihnen in Eigenregie abgewickelt werden darf?

  7. Sind ärztliche Atteste über Verletzungen vorhanden (bei Schmerzen auf jeden Fall zum Arzt gehen!)? Wie lange wird der Heilungsprozess voraussichtlich dauern? Sind nicht ausheilbare Spätfolgen zu erwarten?

  8. Haben Sie die vollständige Adresse der behandelnden Ärzte und des Krankenhauses?

  9. Ist der Unfall polizeilich aufgenommen und unter welchem Aktenzeichen?

  10. Ist gegen Sie eine Ordnungswidrigkeit festgesetzt worden? Läuft ein Ermittlungsverfahren, sind Sie wegen einer Verkehrsstraftat vorbestraft?

  11. Sind Schadensgutachten, Reparaturkostenvoranschläge oder Reparaturrechnungen vorhanden?

  12. Wurden dem Reparaturbetrieb oder dem Gutachter bereits Ihre eigenen Schadensersatzansprüche abgetreten? Existieren ein Schadensgutachten und die Rechnung des Schadensgutachters?

  13. Haben Sie Datum, Zeitpunkt, Ort des Unfalls?

  14. Welche Witterungsverhältnisse und Lichtverhältnisse waren beim Unfall vorhanden?

  15. Wurden Lichtbilder über die Unfallstelle gefertigt?

  16. Welchen Beruf üben die Geschädigten aus?

  17. Haben Sie ABS im Auto? Waren Sie angegurtet? War das Licht eingeschaltet?

  18. Ist Ihr Pkw im Betriebsvermögen? Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt?

  19. Haben Sie zum Unfallzeitpunkt Medikamente genommen?

  20. Haben Sie die vollständige Adresse der Unfallzeugen?

  21. Handelt es sich um einen Unfall auf dem Weg von oder zur Arbeitsstätte?

  22. Haben Sie die vollständige Adresse des Fahrers und der Mitfahrer?

  23. Zu den am Unfall beteiligten Fahrzeugen benötigen wir folgende Angaben:
    - Typenklasse, Hubraum, Leistung
    - Wagenfarbe
    - Amtliches Kennzeichen
    - Kilometerstand am Unfalltag

  24. Haben Sie Rechnungen von Gegenständen, die beim Unfall beschädigt wurden? Falls nicht: Wann wurden die Gegenstände erworben und wie hoch war der damalige Kaufpreis?

  25. Haben Sie den Kaufvertrag Ihres beschädigten Fahrzeugs?

  26. Wollen Sie Ihr beschädigtes Fahrzeug reparieren lassen?

  27. Verfügen Sie über ein Ersatzfahrzeug (Zweitfahrzeug), das während der Reparaturdauer genutzt werden kann?

Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt Christian Rösch

Immobilien- und Baurecht

Immobilienvorhaben sind rechtlich komplex, wirtschaftlich bedeutsam und fehleranfällig. Wir beraten und vertreten Sie klar, strukturiert und lösungsorientiert - von der Vertragsgestaltung bis zur konsequenten Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Immobilienübertragungen- und belastungen

Wir begleiten Immobilienübertragungen rechtssicher und vorausschauend. Dazu zählen: Kauf, Schenkung und Übertragung im Familien- oder Unternehmenskontext, ebenso wie die rechtliche Gestaltung und Prüfung von Immobilienbelastungen, insbesondere Grundschulden, Hypotheken und Dienstbarkeiten. Wir legen besonderen Wert darauf, Risiken frühzeitig zu erkennen und abzuwägen.

Privates und öffentliches Baurecht

Im Baurecht vertreten wir Bauherren, Unternehmen und Investoren bei Mängeln, Verzögerungen, Nachträgen und Haftungsfragen. 

Im öffentlichen Baurecht beraten wir zu Bauplanung- und Bauordnungsrecht, Genehmigungsverfahren sowie bei Abwehr oder Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Ansprüche. 

  1. Rechtsanwalt Erbrecht Rosenheim » Rupprecht & Rösch
  2. Fachanwalt Arbeitsrecht Rosenheim » Rupprecht & Rösch
  3. Rechtsanwälte und Team - Optimale Lösungen auf hohem juristischem Niveau
  4. Büro Organisation unserer beiden Standorte

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